Der Viewer dient nur als rechtsunverbindliche Hilfestellung für die Beantragung von Öko-Regelungen (Direktzahlungen), die Beantragung der Ausgleichszulage (AGZ), die HALM 2-Antragstellung sowie zur rechtsunverbindlichen Information über einige (nicht alle) Regelungen der Konditionalität, die in bestimmten Gebieten gelten und gibt weitere rechtsunverbindliche, räumliche Hinweise auf bei der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung einzuhaltendes Fachrecht. Weitere Fachinformationen zu Boden (v.a. Ertragsfähigkeit) und Naturschutz in der Agrarlandschaft sind im Viewer ebenfalls enthalten. Konkrete Auskünfte über die Förderfähigkeit von Flächen können die Bewilligungsstellen erteilen.
Bei Auswahl der Themenkarte "Startkarte" wird die Aktivierung von Layern (Ein- und Ausschaltung, Hakensetzung) wieder auf den Zustand versetzt, der beim Start (Öffnen) des Viewers eingestellt war.
Bei Auswahl der Themenkarten, werden jeweils nur die Layer eingeblendet, die Bedeutung für das gewählte Thema haben. Sie können beispielsweise alle Layer einblenden, die Bewirtschaftungsauflagen am Gewässer, auf Ackerland oder auf Grünland beinhalten.
Bestimmte Verbote in Zusammenhang mit GAB7 gelten in einer ganzen Reihe von Gebieten (Layern); diese Layer sind jeweils als Themekarten einblendbar.
Für die Teilnahme an manchen HALM 2-Förderverfahren ist es erforderlich, dass die beantragte Fläche (ganz oder teilweise) in einem bestimmten HALM-Layer liegt (Fördervoraussetzung). Für diese HALM 2-Förderverfahren kann im Viewer jeweils eine entsprechende Themenkarte (z.B. HALM 2 C.3.5 - Fördervorraussetzung) angezeigt werden, in der diese HALM-Layer eingeblendet werden.
Ebenfalls einblendbar sind Themenkarten, wenn ein HALM 2-Förderverfahren im Gebiet eines bestimmten Layers nicht gefördert werden kann (Förderausschluss). (Die Themenkarte heißt dann z.B. HALM 2 C.3.2 - Förderausschluss). Alle HALM-Layer bilden Auswahlkriterien für bestimmte HALM 2-Förderverfahren. Falls nicht alle HALM 2-Zuwendungsanträge auf Grund der Menge, der dafür zur Verfügung stehenden, Haushaltsmittel bewilligt werden können, werden diese Auswahlkriterien angewendet. Die Antragsflächen werden dann in der Reihenfolge dieser Bewertung bewilligt (HALM 2-Verpflichtung). Dieses System stellt sicher, dass HALM 2-Förderverfahren auf den dafür bestgeeignetsten Flächen umgesetzt und alle Zuwendungsanträge gleich behandelt werden.Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM 2). HALM 2- dient der Förderung einer besonders nachhaltigen Landbewirtschaftung in Hessen. Mit den Fördermaßnahmen wird ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt, zum Wasser-, Boden- und Klimaschutz sowie für die Erhaltung der Kulturlandschaft geleistet. Mit HALM 2 erhalten die Landwirtinnen und Landwirte einen finanziellen Ausgleich für zusätzliche Kosten oder Ertragsverzicht in Folge einer besonders umweltgerechten Landbewirtschaftung.
HALM- Fördermaßnahmen wurden von 2015 bis 2022 umgesetzt. Seit dem Jahr 2022 können Förderanträge für das Folgegrogramm HALM 2 gestellt werden.